§57a-Überprüfung

Bei der §57a-Überprüfung sind wichtige Termin- und Toleranzfristen zu beachten. So beginnt für Taxis, LKW und Rettungsfahrzeuge, der Toleranz-Zeitraum 3 Monate vor dem Prüfmonat. Wichtig dabei ist zu beachten, dass es für diese Fahrzeuge keine Überziehungsfrist gibt.

Bei PKW, Motorrädern, Quads, Mopedautos, historischen Fahrzeugen, Anhängern bis 3,5 Tonnen, sowie Traktoren bis 40 km/h beträgt der Toleranz-Zeitraum 1 Monat vor dem Prüfmonat und bis zu 4 Monate nach dem vorgesehenen Prüfmonat.

Für alle gilt jedoch folgende Bestimmung gleichermaßen. Wird bei der Prüfung ein schwerer Mangel festgestellt, muss dieser innerhalb von 2 Monaten behoben sein. Bei Gefahr in Verzug kann die Behörde die Zulassung auch sofort aufheben. Daher empfehlen wir unseren Kunden, unbedingt die Fristen entsprechend einzuhalten.

Wir führen die §57a-Überprüfung in unserem Betrieb das ganze Jahr über durch. Dabei arbeiten wir mit modernster Prüftechnik. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten die Kunden ein Gutachten gemäß §57a Abs. 4 KFG 1967 ausgehändigt.